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   OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.1978 - 7 A 75/78   

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https://dejure.org/1978,1844
OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.1978 - 7 A 75/78 (https://dejure.org/1978,1844)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.07.1978 - 7 A 75/78 (https://dejure.org/1978,1844)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Juli 1978 - 7 A 75/78 (https://dejure.org/1978,1844)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Handschriftliche Ausfüllung von Stimmzetteln; Ungültikeit einer Wahl zum Bürgermeister; Rechtsstaatliche Anforderungen an die Wahl des Bürgermeisters gem. § 40 GO,RP; Sinn einer geheimen Wahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1980, 75
  • DÖV 1980, 61
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2017 - 4 L 88/16

    Wiederholungswahl des Stadtrates der Hansestadt Stendal gültig

    Darüber hinaus lässt sich eine solche Rückschlussmöglichkeit auch bei handschriftlich auszufüllenden Stimmzetteln umgehen, indem der Teilnehmer seine Handschrift verstellt oder in Druckbuchstaben schreibt (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 10. Juli 1978 - 7 A 75/78 -, DÖV 1980, S. 61 ).
  • VGH Hessen, 28.10.1986 - 2 UE 773/85

    Gewährleistung einer geheimen Wahl durch den Wahlleiter; Abbruch der Wahl;

    Unbeschadet der Rechtsprechung, die ein handschriftliches Ausfüllen der Stimmzettel (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Juli 1978 - 7 A 75/78 -, DÖV 1980, 61) für zulässig hält, liegt hier die besondere Situation vor, daß nur ein Stimmzettel voraussichtlich eine handschriftliche - nicht nur kennzeichnende - Eintragung enthält.
  • VG Gießen, 02.06.2020 - 8 K 133/19

    Zur Gültigkeit einer kommunalrechtlichen Wahl zum Stadtverordnetenvorsteher

    Der Grundsatz der geheimen Wahl soll als tragender Grundsatz unseres Wahlrechts (Art. 20 Abs. 2 i.V.m. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 und Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 71 f. HVerf) vornehmlich eine unbeeinflusste Stimmabgabe sicherstellen ( Engels , in: BeckOK Kommunnalrecht Hessen, Dietlein/Ogorek, 10. Edition August 2019, § 55 HGO Rn. 11, mit Verweis auf OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.07.1978 - 7 A 75/78, DÖV 1980, 61).
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